Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fortbildungswerk Sachsen GmbH

1. Anmeldung zu Bildungsmaßnahmen

Eine Anmeldung kann durch natürliche und juristische Personen erfolgen.

Die Anmeldung muss prinzipiell in schriftlicher Form (als Brief, Fax, E-Mail) vorgenommen werden, mit der ein Vertrag zustande gekommen ist. Der/die Teilnehmer/in ist verpflichtet, sämtliche Anmeldedaten vollständig und richtig abzugeben. Die Anmeldedaten unterliegen dem Datenschutz. Teilnehmervertrag und Rechnung werden übergeben oder zugesandt.

Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt. Ein Rücktritt bzw. eine Kündigung kann nur im Rahmen der Ziffer 3 erfolgen.

 

2. Zahlungsbedingungen

Das Teilnehmerentgelt ist mit der in der Rechnung angegebenen Frist fällig. Bei einer Dauer von länger als 3 Monaten kann, bei Erteilung einer Einzugsermächtigung, eine Ratenzahlung mit einem Aufschlag von 3 % auf den Gesamtpreis vereinbart werden. Bei Nichtzahlung des fälligen, betrags- und fristgemäßen Teilnahmeentgeltes ist die Fortbildungswerk Sachsen GmbH berechtigt, Teilnehmer mit sofortiger Wirkung von der Bildungsmaßnahme auszuschließen. Abweichende Regelungen können schriftlich in Schulungsverträgen vereinbart werden.

 

3. Rücktritt, Kündigung von Bildungsmaßnahmen

Vor Maßnahmebeginn ist ein Rücktritt, mit dem Tag des Maßnahmebeginns ist eine Kündigung zu folgenden Bedingungen möglich:

Bei Bildungsmaßnahmen kann der/die Teilnehmer/in vom Vertrag schriftlich, unter Einhaltung einer Frist von 7 Tagen vor Maßnahmebeginn, zurücktreten. Maßgebend für die Fristberechnung ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Fortbildungswerk Sachsen GmbH.

Erfolgt eine Kündigung nach Maßnahmebeginn oder erscheint der/die Teilnehmer/in zur Bildungsmaßnahme nicht, so hat er/sie als Schadensersatz das Teilnahmeentgelt in voller Höhe zu zahlen, sofern der Fortbildungswerk Sachsen GmbH nicht ein höherer Schaden entstanden ist.

Bei Maßnahmen mit einer Laufzeit von mehr als 6 Monaten kann der/die Teilnehmer/in den Vertrag erstmals nach Ablauf eines halben Jahres unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende ordentlich schriftlich kündigen. Bei Maßnahmen mit einer kürzeren Laufzeit ist das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für Verträge zur Ausbildung zum/zur Hauswirtschafter/-in an der Berufsfachschule für Hauswirtschaft der Fortbildungswerk Sachsen GmbH gelten gesonderte Kündigungsbedingungen.

Der Teilnehmer kann eine/n Ersatzteilnehmer/in benennen, der/die mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt. Die Fortbildungswerk Sachsen GmbH kann jedoch die Teilnahme verweigern, wenn in dem/der Ersatzteilnehmer/in ein Grund besteht, der die Fortbildungswerk Sachsen GmbH zum Ausschluss nach Ziffer 5 berechtigen würde.

 

4. Absage, Ausfall, Verlegung von Bildungsmaßnahmen

Die Fortbildungswerk Sachsen GmbH hat das Recht, bei nicht ausreichenden Anmeldungen oder aus anderem wichtigen Grunde Bildungsmaßnahmen abzusagen. Sie informiert unverzüglich, spätestens bis Bildungsmaßnahmebeginn, die Teilnehmer. In diesem Falle erhalten diese bereits gezahlte Entgelte voll zurück erstattet. Weitere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

Der Fortbildungswerk Sachsen GmbH steht das Recht zu, Bildungsmaßnahmetermine in angemessener Frist zu verlegen, zusätzliche Termine aufzunehmen und ausgefallene Bildungsmaßnahmen an unterrichtsfreien Tagen nachzuholen. Ein Termin ist in angemessener Frist verlegt worden, wenn der neue Termin innerhalb der planmäßigen Lehrgangsdauer liegt. Bei Einzelbildungsmaßnahmen ist die Frist angemessen, wenn der Verlegungstermin innerhalb von 4 Wochen nach dem Ursprungstermin stattfindet. Dem/der Teilnehmer/in dadurch entstehende zusätzliche Kosten werden nicht von der Fortbildungswerk Sachsen GmbH übernommen.

Die Fortbildungswerk Sachsen GmbH ist berechtigt, Wechsel von Dozenten und Verschiebungen im Ablaufplan vorzunehmen, sofern Gesamtzuschnitt und die Qualität der Bildungsmaßnahme nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Eine wesentliche Beeinträchtigung ist insbesondere dann nicht anzunehmen, wenn nunmehr eingesetzte Dozenten eine fachlich adäquate Qualifikation besitzen. Solche Änderungen berechtigen den/die Teilnehmer/in weder zur Kündigung des Vertrages noch zur Minderung des Entgeltes.

 

5. Teilnahmeausschluss von der Bildungsmaßnahme

Die Fortbildungswerk Sachsen GmbH ist berechtigt, den/die Teilnehmer/in von der weiteren Teilnahme auszuschließen, soweit diese die Durchführung der Bildungsmaßnahme gefährden. Dies ist der Fall, wenn der/die Teilnehmer/in gemäß Ziffer 2 mit der Zahlung des Entgeltes in Verzug geraten ist, bei Störung der Bildungsmaßnahmen bzw. des Betriebsablaufes oder anderweitige, erhebliche Nachteile für die Durchführung der Bildungsmaßnahme zu befürchten sind.

In diesem Fall ist durch ihn/sie als Schadenersatz das volle Teilnehmerentgelt zu zahlen. Hiervon bleiben weitergehende Schadenersatzansprüche der Fortbildungswerk Sachsen GmbH unberührt. Weitere Ausschlussfestlegungen im Zusammenhang mit der Nichtzahlung von Entgelten sind im Pkt. 2 geregelt.

Die Nutzung des Internets ist nur für in der Ausbildung erlaubte Zwecke zulässig und unterliegt der Kontrolle und Überwachung gegen Missbrauch und unerlaubter Nutzung sowie der Erhöhung der Netzwerksicherheit. Grobe Verstöße, insbesondere mit zu erwartenden erheblichen Schäden für die Fortbildungswerk Sachsen GmbH, können zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses führen.

 

6. Datenschutz

Mit der Abgabe der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in einverstanden, dass personenbezogene Daten für die Zwecke der Abwicklung von Bildungsmaßnahmen sowie zur Zusendung späterer Informationen im Zusammenhang mit Bildungsmaßnahmen gespeichert werden.

 

7. Haftung

Die Fortbildungswerk Sachsen GmbH haftet nicht für Schäden aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust, Diebstahl, Zertifikatsmissbrauch, insbesondere auch nicht für Folgeschäden, die sich aus der Bildungsmaßnahme ergeben, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Fortbildungswerk Sachsen GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.

 

8. Ordnungen und Bestimmungen zur Durchführung von Bildungsmaßnahmen

Die in den Objekten der Fortbildungswerk Sachsen GmbH geltenden Ordnungen und Sicherheitsbestimmungen zur Durchführung von Bildungsmaßnahmen sind Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen für alle Bildungsmaßnahmen der Fortbildungswerk Sachsen GmbH. Die Ordnungen sind öffentlich einsehbar.


9. Nebenabreden

Jedwede Nebenabreden sind nur in der Schriftform wirksam. Das gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform. Für Teilnehmer/innen geförderter Bildungsmaßnahmen können im Teilnehmervertrag gesonderte Bestimmungen vereinbart werden.


10. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Erfüllungsort ist Bischofswerda, vereinbarter Gerichtsstand ist Bautzen.